Ein plangemässes Vorgehen spielt im Prozess der Berufsfindung eine wichtige Rolle. Das heisst: Die einzelnen Schritte ordnen.
Persönlichkeitsbildung. Die Persönlichkeitsbildung beginnt nicht erst bei der Frage, welcher Beruf eine jugendliche Person lernen soll. Die Persönlichkeit hat sich im Gegenteil zu diesem Zeitpunkt schon stark ausgebildet.
Gespräche mit Eltern. Eltern (und besonders nahe stehende Personen) sind die wichtigsten Gesprächspartner. Biographie und Lebensumfeld der Eltern haben oft einen prägenden Einfluss auf ihre Kinder. Nach Gesetz tragen die Eltern die Verantwortung für den Entscheid minderjähriger Kinder. Bezüglich Berufswahl ist die Kommunikation zwischen Eltern und Kind jedoch nicht immer einfach. Trotzdem haben die Eltern grundsätzlich vielfältige Möglichkeiten, zum Gelingen der Berufswahlvorbereitung beizutragen.
Elternabende. Werden meist zu Beginn der Berufswahlvorbereitung angesetzt, um die Eltern über Ziele, Inhalte und Verlauf der Berufswahlvorbereitung zu orientieren, und sie in den Prozess mit einzubeziehen. Neben den Elternabenden gibt es noch andere Formen der Zusammenarbeit z.B. Elternbriefe, Sprechstunden, Einzelkontakte. Die Zusammenkünfte mit den Eltern können mit oder ohne Schüler/innen und mit oder ohne Beizug der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung durchgeführt werden.
BIZ-Besuch. Der Besuch des Berufsinformations-Zentrums sollte auf jeden Fall vor dem Gespräch mit dem Berufs-, Studien- und Laufbahnberater erfolgen. Die Schüler/innen können selbstständig aus einer Fülle von Informationen Auskünfte auf ihre Fragen finden. Der Zutritt ist ohne Voranmeldung während der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Fachkundiges Personal steht für Auskünfte zur Verfügung. Berufskundliche Schriften können ausgeliehen oder gekauft werden. Im BIZ sind auch wichtige Adressen und eine Übersicht über die offenen Lehrstellen (Lehrstellennachweis LENA) erhältlich.
Berufserkundungen. Sammelbegriff für eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich über einzelne Berufe oder Berufsgruppen zu orientieren. Das können von der Schule oder der Berufsberatung organisierte Besuche in Lehrbetrieben oder Berufsfachschulen sein, es kann sich auch um Infomobile und Ausstellungen von Verbänden usw. handeln.
B
eratung durch Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/innen sind dann, wenn die Jugendlichen den Berufwahlprozess durchlaufen, stark belastet. Die Anmeldung für die Beratung sollte deshalb rechtzeitig erfolgen. Sie bietet Gelegenheit, mit einer fachlich ausgebildeten, neutralen und erfahrenen Person auf individuelle Fragen einzugehen.
Grundlagentest / Standortbestimmung. Standortbestimmungen für Schulabgänger/innen werden von verschiedenen Verbänden und Firmen angeboten. Mit ihnen sollen Fähigkeiten und Begabungen der Schüler/innen vorabgeklärt werden, um damit den Berufswahlprozess zu unterstützen. Auskunft über die verschiedenen Standortbestimmungen geben Berufsinformationszentren oder Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen.
Schnupperlehre. Das Berufswahlpraktikum, wie die Schnupperlehre auch genannt wird, ist eine individuelle, wirklichkeitsnahe Berufsorientierung, durch die die Jugendlichen ihren Berufswunsch in der Berufswelt überprüfen können. Es ist in der Schlussphase der Berufswahlvorbereitung angesiedelt und kann im letzten Schuljahr auch während der regulären Schulzeit erfolgen.
Bewerbung. Nachdem der Berufsentscheid gefallen ist und die jungen Leute die freien Lehrstellen kennen, begeben sie sich in ein Bewerbungsverfahren, das im Prinzip demjenigen für eine Arbeitsstelle entspricht. In der Regel ist eine schriftliche Bewerbung notwendig, auf die im positiven Fall die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch folgt. Häufig müssen sich die Jugendlichen mehrfach bewerben, besonders in jenen Berufsfeldern, in denen es schwierig ist, eine Lehrstelle zu finden.
Selektion. Lehrbetriebe oder Berufsbildner/innen wählen ihre künftigen lernenden Personen nach freiem Ermessen aus. Sie berücksichtigen dabei Eignung und Neigung der Bewerber/innen sowie die gegenseitige Sympathie. Es gibt nicht ein einzig richtiges Selektionsverfahren. Der Ablauf der Selektion hängt vielmehr von verschiedenen inner- und ausserbetrieblichen Faktoren ab: Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, vorhandene Ressourcen, Art der beruflichen Grundbildung, vorhandene Hilfsmittel, Brauch der Branche etc.
Zusage / Absage. Die Kandidaten und Kandidatinnen sind dem Selektionsverfahren der Betriebe unterworfen und können es darum nur beschränkt beeinflussen. Alle Schüler/innen auch gut qualifizierte - müssen mit Absagen rechnen. Erhält ein Jugendlicher oder eine Jugendliche eine Zusage, ist der nächste Schritt, die Unterzeichnung des Lehrvertrags.
Lehrvertrag. Eine mündliche Zusicherung für eine Lehrstelle genügt nicht. Ein Lehrvertrag ist erst gültig, wenn er von den Vertragsparteien (Lehrbetrieb (Berufsbildner/in), Schülerin/Eltern) unterschrieben und vom Berufsbildungsamt genehmigt ist. In vielen Kantonen gilt «Fairplay», das heisst, Lehrverträge werden erst ab einem bestimmten Termin vergeben. In der Regel auf den 1.11. für den August des darauf folgenden Jahres.
Analyse der Situation. Häufen sich die Absagen, müssen sich die Jugendlichen überlegen, ob sie nicht einen Fehler machen oder ob sie sich für den gewählten Beruf überhaupt eignen. Es ist wichtig, die Situation zu analysieren (zusammen mit Eltern, Lehrerin, Berufs-, Studien- und Laufbahnberater usw.) und die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Standortbestimmung. In schwierigen Fällen ist es ratsam, das Gespräch mit einer Fachperson wieder aufzunehmen. Berufs-, Studien oder Laufbahnberater/innen verfügen über Erfahrungen und Mittel, in schwierigen Situationen weiterzuhelfen.
Brückenangebote. Sollte sich ergeben, dass die Schülerin oder der Schüler nicht in der Lage ist, eine berufliche Grundbildung zu beginnen (wofür es unterschiedliche Gründe geben kann), sind rechtzeitig Alternativen in Betracht zu ziehen. Für viele Zwischenlösungen sind Anmeldetermine zu berücksichtigen.
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