1957 wurde mit der Revision des ersten Berufsbildungsgesetzes begonnen. Die 1963 von den eidgenössischen Räten verabschiedete und 1965 in Kraft gesetzte Fassung enthielt einige Neuerungen für die Berufsberatung und die berufliche Weiterbildung. Hingegen hielten sich die Änderungen der Lehrlingsbildung in engen Grenzen.
In der Botschaft des Bundesrates hiess es: "Das geltende Gesetz (von 1930) spricht von ‚beruflicher Ausbildung', wobei man vor allem die blosse Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Auge hat. Nachdem die berufliche Ausbildung zusehends auch die charakterliche Erziehung der Lehrlinge einschliesst und damit zur Berufsbildung im umfassenden Sinne wird, ist es angebracht, dieser Wandlung ebenfalls im Titel des Gesetzes Ausdruck zu geben und es als ,Bundesgesetz über die Berufsbildung' zu bezeichnen." Erstmals ist statt von Fortbildungs- und Gewerbeschulen nun von Berufsschulen die Rede und die Bezeichnung "geschäftskundliche Fächer" wird durch "allgemein bildende Fächer" abgelöst.
Erweiterte Zielsetzung. Man wollte von der Ausrichtung des Menschen auf seinen Zweck wegkommen und das Bild der Lehrlinge, die später z.B. selbstständigerwerbend werden und dazu die nötigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse erwerben müssen, den aktuellen Verhältnissen anpassen. Bereits in den 50er-Jahren hatten einzelne Lehrer und Lehrerinnen verlangt, nicht nur "rein zweckhaftes Können, Wissen und Abrichtungen" zu vermitteln, sondern vermehrt "Erlebnisse mit dem Schönen in der Kunst" zu ermöglichen, aber auch Lebenskunde zu vermitteln. 1972, 1976 und 1978 wurden schliesslich etappenweise die Lehrpläne für den neuen Fächerkanon der Allgemeinbildung verabschiedet:
- Deutsch
- Staats- und Wirtschaftskunde
- Geschäftskunde (Rechtskunde, Buchhaltung, Korrespondenz)
- Rechnen
Diskussion. Die moderne Berufsbildung erhält jetzt ihre Form: die fachliche Ausbildung mit ihren Geschwistern Praxis und Theorie. Das duale System zielt auf die Bewältigung des beruflichen, zivilen und privaten Alltags, die Grundausbildung ist auch Voraussetzung für weiteres Lernen und höhere Bildung. Die Auseinandersetzung über Inhalte und Konzept der Berufsbildung, wie wir sie heute führen, hat ihre Wurzeln tief in der Vergangenheit.
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