Bis ins Jahr 2002 waren im Berufsbildungsgesetz die gewerblich-industriellen sowie die kaufmännischen Berufe geregelt. Mit dem Berufsbildungsgesetz, am 1.1.2004 in Kraft getreten, werden erstmals sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt. Neu im Berufsbildungsgesetz aufgenommen sind die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, die bis anhin in anderen Bundeserlassen geregelt waren sowie die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK).
Gesundheit, Soziales und Kunst. Um eine nahtlose Überführung der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst vom bisherigen Bildungssystem in das Berufsbildungsgesetz (BBG) zu ermöglichen, wurde eine Projektorganisation unter Einbezug der wichtigsten beteiligten Partner (das BBT, die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK) eingerichtet. Die Leitlinien dieses Projekts bildeten den allgemeinen Rahmen für einen angemessenen Übergang.
Die Besonderheiten jedes beruflichen Umfelds sollen berücksichtigt werden, ohne dabei den Gesamtprozess aus den Augen zu verlieren. Das BBT will die historisch gewachsenen Eigenheiten und Identitäten der neuen Berufsbildungsbereiche respektieren. Andererseits gilt es, die nationale und internationale Transparenz und Kohärenz im Auge zu behalten.
Inhaltlich stehen in den nächsten Jahren folgende Ziele im Vordergrund:
- Koordination der Ausbildungen im GSK-Bereich mit den übrigen Berufsbildungen und mit dem Berufsbildungsgesetz
- Festlegen von Zugangsbestimmungen (Zulassungsbestimmungen), Ausbildungsanforderungen und -inhalten
- Zuordnung bestehender Bildungsangebote zu Stufen: Sekundarstufe 2 (berufliche Grundbildungen), nicht universitäre Tertiärstufe (Höhere Fachschulen, Berufs- und Höhere Fachprüfungen), Fachhochschulstufe
- Ausgestaltung und Erlass von Ausbildungsvorschriften
- Festlegung von Vollzugszuständigkeiten
Um die Interessen ihrer Bereiche gesamtschweizerisch angemessen zu vertreten, haben sich im Gesundheits- und Sozialbereich die Organisationen der Arbeitswelt jeweils zu Dachorganisationen (OdA Santé und OdA Soziales) zusammengeschlossen.
Die Sozialberufe. Mit der Integration der Sozialberufe in die Kompetenz des Bundes sind erhebliche Arbeiten verbunden. Es werden Ausbildungsgänge von der Grundbildung bis zur Tertiärstufe (höhere Fachschulen und Fachhochschulen) eingerichtet. Für die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind Projekte in Vorbereitung.
Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) arbeiten eng mit dem Bund und den Kantonen zusammen, um die Ziele des Berufsbildungsgesetzes zu verwirklichen. Am 7. Dezember 2004 haben 19 Organisationen aus dem Sozialbereich gemeinsam die «Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales» gegründet.
Um die Interessen ihrer Bereiche gesamtschweizerisch angemessen zu vertreten, haben sich im Gesundheits- und Sozialbereich die Organisationen der Arbeitswelt jeweils zu Dachorganisationen (OdA Santé und OdA Soziales) zusammengeschlossen.
Forst- und Landwirtschaft. Bis 1998 wurden in der Landwirtschaft alle Reglemente und Weisungen von den Trägern der Berufsbildung (Deutschschweiz: landwirtschaftliche Schulen; Westschweiz: landwirtschaftliche Organisation im Auftrag der Kantone) erlassen und vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigt. Mit dem Übergang der landwirtschaftlichen Bildung zum neu geschaffenen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) wurde dieses System vorerst beibehalten.
Das neue BBG führte auch aus Sicht der Landwirtschaft zu einem Paradigmen-Wechsel. Dies führte auch in der Landwirtschaft zu einer Reorganisation auf Verbandsebene: Im Mai 2005 schlossen sich acht landwirtschaftliche Berufsverbände und Branchenorganisationen zur Dach-Organisation AgriAliForm zusammen. Diese tritt künftig gegenüber dem BBT federführend als Verhandlungspartnerin und Trägerin von Bildungsangeboten auf.
Die für die Forstwirtschaft zuständigen Organisationen der Arbeitswelt haben sich im Frühjahr 2005 konstituiert und nennen sich OdA Wald. Diese setzt sich zusammen aus Vertretern verschiedener forstlicher Verbände und Institutionen.
Quelle: Aus Homepage BBT
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