Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe der Verbundpartner Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt. Der Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt garantiert, dass die einzelnen beruflichen Grundbildungen sich an tatsächlich nachgefragten Berufsqualifikationen und an den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen orientieren.
Prinzip der Verbundpartnerschaft. Die Verbundpartnerschaft ist ein tragendes Prinzip der Berufsbildung und in Art. 1 BBG explizit verankert. Es gibt kein Anrecht einer Partei auf eine von ihr allein bestimmte Ordnung. Dem Dialog und der gemeinsamen Suche nach Lösungen kommen ein hoher Stellenwert zu. Gemeinsam setzen sich die drei Partner für eine qualitativ hoch stehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Lehrstellenangebot an.
Die Verbundpartnerschaft kommt zum Beispiel bei der Erarbeitung von Verordnungen über die berufliche Grundbildung zum Tragen. Die Verordnungen werden gemeinsam entwickelt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt. Damit ist gewährleistet, dass die berufliche Grundbildung den Bedürfnissen der Arbeitswelt entspricht. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) begleitet den Reformprozess von A Z und erlässt schliesslich die Verordnung. Die Kantone sind für den Vollzug der Verordnung über die berufliche Grundbildung verantwortlich. Sie begleiten und unterstützen deshalb den Reformprozess von Beginn weg.
Finanzierung und Innovation. Das aktuelle Berufsbildungsgesetz ersetzt die bisherige, am Aufwand orientierte Subventionierung durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone. Ausserdem sind zehn Prozent der Bundesmittel für die gezielte Förderung von Entwicklungsprojekten und besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse reserviert.
Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität. Jede Verordnung über die berufliche Grundbildung definiert eine Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für den jeweiligen Beruf oder für die entsprechende Berufsgruppe. Diese Kommission ist ein strategisches Organ mit Aufsichtsfunktion und ein zukunftsgerichtetes Qualitätsinstrument nach Art. 8 BBG.
Die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Regelmässige Aktualisierung des Bildungsplans.
- Beantragung von Änderungen der Verordnung über die berufliche Grundbildung beim BBT.
- Herausgabe von Wegleitungen/Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren
- Festlegen von Kriterien für Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs
- Erarbeitung von Nullserien für das Qualifikationsverfahren
- Erstellung eines Modell-Lehrgangs bzw. Rahmenlehrplans
- Wahl von Kurskommissions-Mitgliedern oder Chefexpertinnen oder -experten
- Aufbau eines Berufsmarketings
- Ausrichten des Berufsfelds an künftige Anforderungen und Technologien
- Controlling der Ausbildungsumsetzung
- Evaluation der Ausbildung
- etc.
Eine konsequente zeitliche und inhaltliche Koordination unter den drei Bildungspartnern führt zu einem sinnvollen Aufbau der beruflichen Grundbildung und erlaubt den lernenden Personen, den Ausbildungsstoff im Zusammenhang zu sehen und vernetzt zu lernen.
Lehrstellenangebot. Die Unternehmen selber haben ein Interesse, den Jugendlichen zukunftsfähige Ausbildungsplätze und attraktive Berufsperspektiven anzubieten. Sie sichern sich damit ihren Nachwuchs an optimal qualifizierten Fachkräften. Zugleich widerspiegelt das Lehrstellenangebot die langfristigen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts. Insbesondere strukturelle Veränderungen wirken sich auf den Lehrstellenmarkt aus. Konjunkturelle Schwankungen haben insofern einen Einfluss, als dass es in der dualen Berufsbildung auch Aufträge braucht, um Lernende ausbilden zu können.
Die Rolle der Berufsleute in der Berufsbildung. Ohne das Engagement und die Mitarbeit von qualifizierten Berufsleuten funktioniert das schweizerische Berufsbildungssystem nicht. Berufsleute übernehmen die verschiedensten Funktionen:
- Berufsbildnerin
- Prüfungsexperte
- Instruktorin in überbetrieblichen Kursen
- Experte in der kantonalen Aufsicht über die berufliche Grundbildung
- Fachlehrerin an der Berufsfachschule
Qualitätsstandards und Indikatoren. Die Anbieter von Berufsbildung stellen die Qualitätsentwicklung sicher. Der Bund fördert die Qualitätsentwicklung, stellt die Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung. Die Bildungsverordnungen der beruflichen Grundbildung regeln unter anderem: Instrumente zur Förderung der Qualität der Bildung wie Bildungspläne und damit verbundene weiterführende Instrumente.
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