Zur Abnahme von Qualifikationsverfahren während der beruflichen Grundbildung werden von den zuständigen Prüfungsorganen Expertinnen und Experten eingesetzt. Grundsätzlich können Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben oder überbetrieblichen Kursen und Lehrpersonen der berufskundlichen schulischen Bildung als Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten tätig sein.
Anforderungen. Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten. Sie bilden sich in Kursen weiter, die vom Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden. Mit Vorteil bringen die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten mehrere Jahre Erfahrung in der betrieblichen Bildung mit und weisen qualifizierende Weiterbildungen (eidg. höhere Fachprüfung oder eidg. Berufsprüfung) aus.
Wahl. Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten werden durch die kantonale Behörde gewählt und erhalten damit den Auftrag, im Namen der Verwaltung Prüfungen oder Teile von Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen. Sie sind somit offizielle Verteter/innen der kantonalen Verwaltung. Aus diesem Grund müssen auch Personen, die bereits in der beruflichen Grundbildung angestellt sind (z.B. Fachlehrpersonen an Berufsfachschulen oder Instruierende in überbetrieblichen Kursen) für dieses Amt gewählt werden.
Wahlbehörde. Die zuständige Wahlbehörde ist je nach Kanton verschieden. Die Wahl erfolgt in der Regel auf Vorschlag durch die Chefexpertin oder den Chefexperten des entsprechenden Berufs.
Gesetzliche Grundlagen. Die Mindestanforderungen dieselben wie für ausbildende Personen sind im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG Art. 45 Abs. 2), in der Verordnung über die Berufsbildung (BBV Art. 50) und in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung geregelt.
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten gehören zu den Berufsbildungsverantwortlichen, also zum Kreis jener Fachleute, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln.
Das Berufsbildungsgesetz BBG unterscheidet folgende Berufsbildungsverantwortliche:
- Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben
- Andere Berufsbildner/innen, wie jene in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten sowie in Lehrwerkstätten und in anerkannten Bildungsinstitutionen
- Lehrkräfte für die schulische Grundbildung und die Berufsmaturität
- Prüfungsexpertinnen und experten
Literaturhinweise
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Borner H., Obrist W., Röllin W., Frei K.: Handbuch für Expertinnen und Experten in Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung: Hinweise und Instrumente für die Praxis, DBK, Luzern 2006
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DBK. Empfehlungen für die Durchführung der Lehrabschlussprüfungen/Qualifikationsverfahren in den deutschsprachigen Kantonen der Schweiz, DBK, Luzern 2004
DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006
DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006
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Metzger D., Dörig R., Waibel R.: Gültig prüfen, IWP-HSG, St. Gallen 1998
Obrist W., Städeli C.: Wer lehrt, prüft: aktuelle Prüfungsformen konkret, h.e.p.-Verlag, Bern 2003 (Pädagogik)
Oser F.K., Kern M.: Qualität der beruflichen Bildung: eine Forschungsbaustelle Berufsbildungsforschung Schweiz, h.e.p.-Verlag, Bern 2006 (Berufsbildungsforschung Schweiz ; 2)





