Vorschule. Der Besuch des Kindergartens ist in allen Kantonen freiwillig und dauert ein bis drei Jahre. 98 Prozent aller Kinder besuchen mindestens während eines Jahres eine Vorschule.
Obligatorische Schule. Diese dauert neun Jahre und ist in zwei Stufen gegliedert: die Primarschulstufe (vier bis sechs Jahre) und die Sekundarstufe I. Die Systeme dieser Stufen und die Übertrittsbedingungen von einer Stufe zur anderen sind kantonal verschieden. Für die Sekundarstufe I können drei Grundmodelle bezeichnet werden: Einige Kantone führen getrennte Leistungszüge (in getrennten Schulen), andere organisieren kooperative Schulen (mit getrennten Zügen). Eine dritte Gruppe wendet ein integriertes Modell mit heterogenen Klassen und hoher Durchlässigkeit an, wobei für Hauptfächer Niveauklassen geführt werden. Einzig im Kanton Tessin ist ein konsequent integriertes Konzept realisiert. Zu den Zielsetzungen der Sekundarstufe I gehört die Vorbereitung auf verschiedene nachobligatorische Bildungsgänge der Sekundarstufe II.
Brückenangebote. Brückenangebote sind praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Sie ergänzen die Programme der obligatorischen Schulzeit im Hinblick auf die Anforderungen der beruflichen Grundbildung. Die Angebote dauern höchstens ein Jahr und werden zeitlich auf die Schule abgestimmt.
Sekundarstufe II. Sie umfasst die allgemein bildenden Schulen (Gymnasien resp. Maturitätsschulen) und die Berufsbildung. Diese zwei grossen Bildungszüge sind autonom strukturiert und stehen in einer hierarchieähnlichen Beziehung zueinander. Durchlässigkeit existiert noch kaum. Die Autonomie der Kantone ist auf dieser Stufe stärker eingeschränkt als auf den vorangehenden. Die Berufsbildung ist auf Bundesebene geregelt und wird von den Kantonen und den Berufsverbänden organisiert. Die Gymnasialbildung hat die Bedingungen des Maturitätsprüfungsreglements MAR zu beachten, das von der EDK und dem Bund gemeinsam erlassen wird.
Berufsorientierte Weiterbildung. Durch berufsorientierte Weiterbildung sollen gelernte Personen ihr Berufswissen der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anpassen und ihre Allgemeinbildung verbessern. Sie erhöhen damit ihre Berufschancen. Weiterbildung wird in verschiedener Form und von verschiedenen Institutionen (private und öffentliche Schulen, Betriebe, Verbände) angeboten. Die berufsorientierte Weiterbildung schliesst sowohl an die berufliche Grundbildung wie auch an die höhere Berufsbildung an.
Tertiärstufe. Diese Stufe umfasst die höhere Berufsbildung und die Universitäten. Die akademische Ausbildung an den Universitäten setzt ein Maturitätszeugnis voraus. Zu den Hochschulen, die über den berufsbildenden Weg erreicht werden können, zählen die Fachhochschulen, die eine abgeschlossene berufliche Grundbildung und eine Berufsmaturität voraussetzen. Ein weiterer Bereich sind die (höheren) Fachschulen, die ebenfalls auf der beruflichen Grundbildung aufbauen und durch Spezialisierung und Vertiefung zum Ausüben einer Tätigkeit im mittleren Kaderbereich vorbereiten.
Die Lehrerbildung findet hauptsächlich an pädagogischen Hochschulen statt, die zum Hochschultypus Fachhochschule gehören. Als Zulassungsvoraussetzung gilt in der Regel die gymnasiale Maturität; sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können auch andere Studierende aufgenommen werden.
Für die Inhaber/innen eines Berufsmaturitätsausweises öffnet sich über eine Ergänzungsprüfung der Weg an eine universitäre Hochschule. Sie können mit der Ergänzungsprüfung das für ein Universitätsstudium notwendige Wissen in zentralen Fachbereichen nachweisen.
Umstellung an den Fachhochschulen. Im Dezember 2002 hat der Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die Einführung des Bachelor- und Mastersystems für die Fachhochschulen verabschiedet und Umstellungsrichtlinien erlassen. Bachelorstudiengänge sind gemäss Fachhochschulgesetz in der Regel berufsqualifizierend und lösen das bisherige Fachhochschuldiplom ab. Sie führen frühestens nach einer Studienleistung von drei Jahren zum Abschluss. Seit Herbst 2005 sind die Mehrheit der Studiengänge auf das Bachelor-System umgestellt worden.
Die früher ausgestellten FH-Diplome und geschützten Titel behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Diplome dürfen ab 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel tragen.
Masterstudiengänge vermitteln zusätzliches, vertieftes und spezialisiertes Wissen. Sie können frühestens nach einer Studienleistung von anderthalb Jahren abgeschlossen werden. Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Masterstufe setzt ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Master-Studiengänge sollen an den Fachhochschulen ab 2008 angeboten werden. Ihre Einführung wird gesamtschweizerisch koordiniert erfolgen. Zurzeit erarbeiten Bund und Kantone Kriterien für das zukünftige Master-Studienangebot.
Quartärbereich. Im traditionellen Bildungsverständnis wurde bisher meist nur von drei Bildungsbereichen (Primar-, Sekundar- und Tertiärbereich) gesprochen. Immer mehr setzt sich aber ein umfassender Bildungsbegriff durch, der die Weiterbildung als vierten Bereich, als Quartärbereich, einschliesst. Der Begriff Quartärbereich meint nicht ein noch höheres als das tertiäre Bildungsniveau; er hat vielmehr den bildungspolitischen Sinn, darauf hinzuweisen, dass die Weiterbildung für Erwachsene einen vierten Hauptbereich des Bildungswesens darstellt, der sich vor allem durch die Determinanten des Erwachsenenlebens wesentlich von den anderen drei unterscheidet. Dazu gehören auch ausserschulische Inhaltsfelder, die nur sinnvoll in Verbindung mit Lebens- und Berufserfahrung, also nicht im Zuge der Erstausbildung, behandelt werden können.
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