Die Anlehre ist im Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 nicht mehr vorgesehen. Sie kann jedoch bis zur Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidg. Berufsattest während einer Übergangszeit noch geführt werden. Ist eine Verordnung über die berufliche Grundbildung für eine zweijährige berufliche Grundbildung in Kraft, werden im betreffenden Berufsfeld auf eidgenössischer Ebene keine neuen Anlehrverhältnisse mehr bewilligt. Die Aufsicht über die Anlehre liegt beim Berufsbildungsamt des Kantons, in dem die Anlehre absolviert wird.
Ziel der Anlehre. Sie vermittelt Jugendlichen, die nicht in der Lage sind, eine reglementierte berufliche Grundbildung zu bestehen (vornehmlich praktisch begabte Jugendliche), im Rahmen eines individuell gestalteten Bildungsprogramms die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zur Beherrschung ausgewählter Fabrikations- und Arbeitsprozesse. Eine Anlehre ist grundsätzlich in allen Branchen und Berufsfeldern möglich. Sie soll eine berufliche Qualifikation vermitteln, die den Übertritt in andere Betriebe ähnlicher Art ermöglicht, und zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt.
Voraussetzungen. Die Ausbildung eines Anlehrlings stellt hohe Anforderungen an das Geschick und das Verständnis des Berufsbildners oder der Berufsbildnerin. Der Betrieb muss so geartet sein, dass in ausgewählten Fabrikations- und Arbeitsprozessen die notwendigen Berufsfertigkeiten und -kenntnisse stufengerecht vermittelt werden können. Formell ist zur Ausbildung von Anlehrlingen berechtigt, wer Lernende ausbilden darf oder von der kantonalen Behörde (Berufsbildungsamt) eine spezielle Bewilligung für die Anlehre erhalten hat.
Pflicht zur Abklärung. Die zuständige Behörde (Berufsbildungsamt) hat in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob der Anlehrling auch den Anforderungen einer beruflichen Grundbildung gewachsen wäre. Trifft dies zu, und stehen keine anderen wichtigen Gründe entgegen, so verweigert das Amt die Genehmigung des Anlehrvertrags. Erst wenn sich die Anlehre als wirklich sinnvolle Ausbildungsform herausstellt, ist das individuelle Ausbildungsprogramm festzulegen und der Anlehrvertrag auszustellen.
Anlehrvertrag. Anlehrbetrieb und Anlehrling haben einen Anlehrvertrag abzuschliessen. Im Anlehrvertrag sind die Dauer der Anlehre und die auf das Berufsfeld ausgerichtete Berufsbezeichnung festzulegen. Das kantonale Berufsbildungsamt berät den Anlehrbetrieb bei der Wahl der Berufsbezeichnung und stellt offizielle Vertragsformulare zur Verfügung.
Dauer. Die Dauer der Anlehre richtet sich nach dem Inhalt des Bildungsprogramms und den Fähigkeiten des Anlehrlings. In der Regel beträgt sie zwei Jahre, minimal aber ein Jahr.
Ausbildung im Betrieb. Diese erfolgt nach einem auf die Fähigkeiten des Anlehrlings abgestimmten, individuellen Bildungsprogramm, das vom Betrieb ausgearbeitet und vom Berufsbildungsamt genehmigt werden muss. Daraus sollen die Berufsbezeichnung, das anvisierte Tätigkeitsgebiet sowie Ziel, Inhalt und zeitliche Abfolge der einzelnen Bildungsschritte ersichtlich sein. Nach Ablauf der halben Ausbildungszeit wird in der Regel durch den zuständigen Ausbildungsberater oder die zuständige Berufsinspektorin des Amtes überprüft, ob die Anforderungen des Ausbildungsprogramms der Leistungsfähigkeit des Anlehrlings entsprechen und somit das Ziel der Anlehre erreicht werden kann.
Berufsfachschulunterricht. Der Unterricht an der Berufsfachschule dauert einen Tag pro Woche und umfasst berufliche und allgemein bildende Themen. Der schulische Lehrstoff ist vornehmlich auf die Bewältigung der Alltagsprobleme im Beruf und im Privatleben ausgerichtet. Zu den beruflichen Themen werden die Anlehrlinge nach Berufsfeldern in Klassen zusammengezogen.
Abschluss. Nach Abschluss der Anlehre überprüfen das kantonale Berufsbildungsamt oder besonders geschulte Experten und Expertinnen, wie weit die Anlehrlinge die im Bildungsprogramm festgelegten Lerninhalte beherrschen. Es wird festgestellt, ob und wie die Anlehrlinge die ihnen gestellten Aufgaben erfüllen können. Die Anlehrlinge erhalten darauf einen eidgenössischen Anlehrausweis, der Auskunft gibt über die Dauer der Anlehre, die Berufsbezeichnung und das Berufsfeld sowie über die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
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