2.2.4 Die individuelle Ausbildung in der Anlehre


Die Anlehre ist im Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 nicht mehr vorgesehen. Sie kann jedoch bis zur Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidg. Berufsattest während einer Übergangszeit noch geführt werden. Ist eine Verordnung über die berufliche Grundbildung für eine zweijährige berufliche Grundbildung in Kraft, werden im betreffenden Berufsfeld auf eidgenössischer Ebene keine neuen Anlehrverhältnisse mehr bewilligt.
Die Bildungsziele der Anlehre entsprechen grundsätzlich denen einer regulären beruflichen Grundbildung. Die Ausbildung wird jedoch den Leistungsvoraussetzungen und den Möglichkeiten der Anlehrlinge angepasst. Die Anlehre ist eine berufliche Grundbildung für diejenigen Schulabgänger/innen, die den Anforderungen einer regulären beruflichen Grundbildung nicht gewachsen oder daran gescheitert sind (mangelnde Voraussetzungen, Lernschwierigkeiten). Die Ursachen sind vielfältig:

Die Ausbildung. Im Anlehrvertrag sind die auf das Berufsfeld ausgerichtete Berufsbezeichnung und die Dauer (ein, eineinhalb, meistens aber zwei Jahre) festgelegt. Die Ausbildung folgt einem auf die spezifischen Fähigkeiten des Anlehrlings abgestimmten, individuellen Bildungsprogramm, das vom Lehrbetrieb ausgearbeitet und vom kantonalen Amt genehmigt werden muss. Daraus sollen die Berufsbezeichnung, das anvisierte Tätigkeitsgebiet sowie Ziel, Inhalt und zeitliche Abfolge der einzelnen Ausbildungsschritte ersichtlich sein. Diese werden während der Anlehre überprüft und wenn nötig angepasst.

Abschluss. Beim Abschluss der Anlehre überprüfen das Berufsbildungsamt oder besonders geschulte Experten, wie weit die Anlehrlinge die im Bildungsprogramm festgelegten Inhalte beherrschen. Die Anlehrlinge erhalten darauf einen eidg. Anlehrausweis, der Auskunft gibt über die Dauer der beruflichen Grundbildung, die Berufsbezeichnung und das Berufsfeld. In der "Beilage zum Anlehrausweis" wird detailliert festgehalten, welche Arbeiten die Anlehrlinge "selbstständig" und "unter Anleitung" ausführen können. Ausbildung, Abschluss und Attest sind also personenspezifisch ausgerichtet.


Literaturhinweise

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