2.3.3 Die Vorschriften der beruflichen Grundbildung


Die bis Ende 2003 gültigen Ausbildungs- und Prüfungsreglemente der einzelnen Berufe werden in einer Übergangsfrist in Verordnungen über die berufliche Grundbildung umgewandelt. Die über 200 Verordnungen und die dazugehörenden Bildungspläne werden von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt erarbeitet. Die Verordnungen beschränken sich auf rechtlich relevante Inhalte der beruflichen Grundbildung. Für die Verordnungen verantwortlich ist das BBT, für die Inhalte des Bildungsplans sind die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt zuständig.
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) organisiert für Bildungsplan und Verordnung eine Konsistenzprüfung und bestimmt, von welcher pädagogischen Fachstelle sie durchgeführt wird. Zudem führt das BBT eine Vernehmlassung bei den Verbundpartnern durch und setzt die Verordnung über die berufliche Grundbildung in Kraft. Die Kantone sind für den Vollzug der Verordnung verantwortlich.

Der Bund hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Masterplan Berufsbildung zu erarbeiten, damit die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes für Bund und Kantone verträglich ist. Im Masterplan wird festgelegt, wann welche Verordnung in Kraft treten wird. Die Reihenfolge wird mit einem Ticketsystem geregelt. Angesichts des mehrere Jahre dauernden Reformprozesses wurde die Planung mit einem Vorticket verbessert. Mit dem Vorticket wird der Start für die Aushandlung einer Verordnung über die berufliche Grundbildung durch die Verbundpartner gegeben.

Verordnungen über die berufliche Grundbildung. Verordnungen über die berufliche Grundbildung sind auf das Wesentliche konzentriert.
Sie definieren die Kernelemente des Lehrberufs und sollen über mehrere Jahre hinweg Bestand haben. Sie werden für die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis und für die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest erlassen. Die Verordnungen halten unter anderem fest: Bildungsplan. Der Bildungsplan ist das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. Er bildet einen Teil der Verordnung über die berufliche Grundbildung. In ihm werden festgehalten: Qualifikationsverfahren. Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, die geeignet sind festzustellen, ob eine Person über die Kompetenzen verfügt, die in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung festgelegt sind. Das bedeutendste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung. Die Zulassung zu Qualifikationsverfahren ist nicht vom Besuch bestimmter Bildungsgänge abhängig. Das Bundesamt regelt die Zulassungsvoraussetzungen (BBG Art. 34 Abs. 2).

Qualifikationsbereiche. Berufspraxis, Berufskenntnis, Allgemeinbildung, allenfalls weitere Bereiche.

Anhänge und andere Hilfsmittel Lerndokumentation. Die meisten Verordnungen über die berufliche Grundbildung schreiben das Führen einer Lerndokumentation (bisher Arbeitsbuch) vor. Sie ist ein Instrument zur Förderung der betrieblichen Bildung. Die lernende Person hält in der Lerndokumentation fest: Alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und die Erfahrungen, die sie im Lehrbetrieb macht. Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner ersieht aus der Lerndokumentation den Bildungsverlauf, das Berufsinteresse und das persönliche Engagement der lernenden Person. (L)

Modell-Lehrgang. Bis 2004 haben die zuständigen Berufsverbände gestützt auf das Ausbildungs- und Prüfungsreglement einen Modell-Lehrgang für die praktische Bildung im Lehrbetrieb erarbeitet. Im neuen Berufsbildungsgesetz von 2004 wird es den Verbänden überlassen, den Bildungsplan der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung als betrieblicher Bildungsplan anzupassen oder auf dessen Grundlage einen Modell-Lehrgang zu verfassen.

Umsetzung durch die Berufsbildner/innen
Bildungsplan des Lehrbetriebs. Der Bildungsplan bildet die Basis für die berufliche Grundbildung und ist für ihr Gelingen massgebend. Er setzt die Leitplanken für die berufliche Grundbildung der lernenden Person im Betrieb. Für die Planung der betrieblichen Bildung stehen auch andere Instrumente zur Verfügung. Viele Organisationen der Arbeitswelt bieten branchen- und berufsbezogene Hilfsmittel an (Leitfaden, Modell-Lehrgang etc.).

Die QualiCarte, das Handbuch und der Bildungsbericht dienen Berufsbildner/innen als Hilfsmittel zur Umsetzung einiger Vorschriften im Ausbildungsalltag.

QualiCarte. Die QualiCarte definiert Qualitätsstandards für die Ausbildung in den Betrieben. Mit ihr sollen Betriebe die Qualität ihrer betrieblichen Ausbildung kontinuierlich weiterentwickeln. Das Projekt QualiCarte wird getragen von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz, dem Schweizerischen Gewerbeverband sowie dem Arbeitgeberverband Schweiz und unterstützt vom Bund.

Handbuch. Das “Handbuch betriebliche Grundbildung” beschreibt die wichtigsten Etappen entlang der betrieblichen Grundbildung und bietet allen Berufsbildner/innen das notwendige Hilfsmittel für das Ausbilden im Betrieb. Das Berufsbildungssystem Schweiz wird erklärt und einige Supportthemen vertieft betrachtet. Das Handbuch enthält viele praktische Hilfsmittel.

Bildungsbericht. In der Verordnung über die berufliche Grundbildung ist festgehalten, dass die Berufsbildner/innen den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Die DBK stellt das Formular “Bildungsbericht” zur Verfügung. Es hilft, das Gespräch zu strukturieren, Gesprächsinhalte zu definieren und den Vorbereitungsaufwand zu reduzieren.

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK 2006


Literaturhinweise

BBT: Handbuch Verordnungen : Schritt für Schritt zu einer Verordnung über die berufliche Grundbildung, BBT, Bern 2005
www.bbt.admin.ch/themen/grundbildung/00107/00365/index.html?lang=de

Bräunlich Keller I: So klappts mit der Lehre, Lehrstellensuche, Rechte am Arbeitsplatz, Der Schweizerische Beobachter, Zürich 2007

DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2005

DBK: Wegweiser durch die Berufslehre, DBK, Luzern 2005 (Information für Lehrvertragsparteien) www.dbk.ch/download/DBK_Wegweiser.pdf

Dommann, F.: Rechtsgrundlagen für die Praxis der Berufsbildung, Luzern, DBK, 2006

Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (Hrsg.): Ich kenne meine Rechte, Lehrlingsrecht von A bis Z, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Bern 2007

Stalder B.E., Schmid E.: Lehrvertragsauflösungen, ihre Ursachen und Konsequenzen: Ergebnisse aus dem Projekt LEVA, BIEV, Bern 2006

Strässle K., Das Lehrverhältnis, Dissertation zum Lehrvertrag, Diss., Zürich 1975

Strebel D.: Alles was Recht ist, Beobachter Verlag, Zürich 2005

Zucker B. et al.: Ein Wechsel auf die Zukunft: das Phänomen des Lehrstellenwechsels in der Deutschschweiz, B. Zucker + Co., Zürich 2006:
www.betty.zucker.ch/download/wechsel_auf_die_zukunft.pdf

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