2.4.1 Die Zusammenarbeit zwischen Staat und OdA





“Organisationen der Arbeitswelt” ist ein Sammelbegriff. Er umfasst Sozialpartner, Berufsverbände sowie andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung.

Berufsverbände. Berufsverbände sind von Arbeitgebern, manchmal mit Arbeitnehmern gemeinsam gebildete private Organisationen. Sie definieren die Bildungsinhalte im Bildungsplan, organisieren die berufliche Grundbildung, bieten überbetriebliche Kurse an und stellen Angebote der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung bereit. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist ihnen ein grosses Anliegen; teilweise wurden sie zu diesem Zweck gegründet. Sie wirken – auf Ebene der Spitzenverbände – beim Erarbeiten von Grundlagen und Gesetzen mit, sie erarbeiten oder revidieren zusammen mit dem BBT die Verordnungen über die berufliche Grundbildung, sie arbeiten Bildungspläne und Modell-Lehrgänge aus.

Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung. Sie beteiligen sich zusammen mit den Berufsverbänden an der Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbildung.

Funktion. Eine bereits in der Bundesverfassung festgelegte schweizerische Besonderheit für die Vollzugsorganisation im öffentlichen Recht ist die Mitbestimmung von Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Ihnen sind zahlreiche Vollzugsaufgaben übertragen. Praktisch alle wichtigen Massnahmen des Staates (Bund und Kantone) geschehen in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden (OdA). Sie haben unmittelbaren Einfluss auf die strategische, konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung der Berufsbildung.

Verordnungen über die berufliche Grundbildung. Die bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsreglemente werden in einer längeren Übergangsfrist in Verordnungen über die berufliche Grundbildung umgewandelt. Verordnungen werden gemeinsam von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt erarbeitet. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt. Das BBT überprüft den Entwurf auf dessen Stimmigkeit, führt eine Vernehmlassung bei den Verbundpartnern durch und setzt schliesslich die Verordnung über die berufliche Grundbildung in Kraft.

Bildungsplan. Der Bildungsplan ist Teil der Verordnung der beruflichen Grundbildung und ersetzt in einigen Berufen den bisherigen Modell-Lehrgang. Er ist das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. Darin werden von der Organisation der Arbeitswelt vier Bereiche beschrieben: Bildungsziele für alle drei Lernorte; Aufbau der beruflichen Grundbildung; Art und Organisation des Qualifikationsverfahrens; Organisation, Aufteilung und Dauer der überbetrieblichen Kurse.

Überbetriebliche Kurse. Auf dem Gebiet der beruflichen Grundbildung sind die Berufsverbände für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse zur Aneignung grundlegender beruflicher Fertigkeiten verantwortlich. Sie erarbeiten auch selbst die dazu notwendigen Vollzugsvorschriften, die von der Bundesbehörde für das In-Kraft-Setzen genehmigt werden.

Berufsfachschulen. Nach Bundesgesetz haben die Kantone in ihren Gebieten den Berufsfachschulunterricht sicherzustellen. Sie können Gemeinden oder Berufsverbände und Betriebe mit dieser Aufgabe betrauen. Viele betriebliche Berufsfachschulen sind in den letzten Jahren in die öffentlichen Strukturen integriert worden. Das wichtigste Beispiel für eine private Trägerschaft sind die kaufmännischen Berufsfachschulen, die zum Teil vom Schweizerischen Kaufmännischen Verband geführt werden.

Qualifikationsverfahren. Berufsverbände können vom Bund oder von den Kantonen mit der Durchführung der Abschlussprüfungen, die in den Bereich der Qualifikationsverfahren gehören, betraut werden. Ein Beispiel ist der Schweizerische Kaufmännische Verband. Die Abnahme der Abschlussprüfung erfordert eine grosse Zahl von Experten und Expertinnen aus der Wirtschaft, die gleichzeitig über ein solides und aktuelles Fachwissen, die Kompetenz zur Beurteilung und die nötige Zeit verfügen müssen.

Berufs- und höhere Fachprüfungen. Auf diesem Gebiet führen die Berufsverbände selbst die vom Bund anerkannten Prüfungen nach eigenen Reglementen durch. Beispiele: die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis (z.B. Baupolier), die höhere Fachprüfung mit eidg. Diplom (z.B. dipl. Schreinermeister), die höheren Fachschulen mit Diplomprüfung. Die Prüfungsorganisation und die Genehmigung der Reglemente sind Aufgaben des Bundes.

Berufsorientierte Weiterbildung. Weiterbildung wird in verschiedener Form und von verschiedenen Institutionen (private und öffentliche Schulen, Betriebe, Verbände) angeboten. Der Bund und die Kantone können durch Beiträge und andere Massnahmen Organisationen fördern, die Veranstaltungen im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung durchführen. Die berufsorientierte Weiterbildung soll gelernten Personen helfen, ihr Berufswissen der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anzupassen, zu erweitern und ihre Allgemeinbildung zu verbessern.

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK 2006


Literaturhinweise

CRFP: 1904 - 2004 : 100 ans de formation professionnelle, CRFP, Neuchâtel 2004

DBK : Jahresbericht 2007/Schlussbericht DBK 1926 bis 2007, DBK, 2007

DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006

DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006

Frick A., Wirz A.: Berufsbildungsökonomie: Stand und offene Fragen, h.e.p.-Verlag, Bern 2005 (Berufsbildungsforschung Schweiz; 1)

Tabin J.-P.: Formation professionnelle en Suisse: histoire et actualité, Réalités sociales, Lausanne 1989 (Travail social)

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