2.5.2 Die Aufgaben der Berufsbildungsämter


Vollzug und Koordination. Das wichtigste Vollzugsorgan für die Aufgaben des Kantons ist das Berufsbildungsamt (Name ist nicht in allen Kantonen gleich). Im Spannungsfeld der Beratung und Unterstützung sowie der Aufsicht bewegt sich die Tätigkeit der Fachleute der Berufsbildungsämter. Sie begleiten die Lehrvertragsparteien, fördern die Berufsbildung, sichern die Qualität der Bildung, sind zuständig für die Koordination aller Beteiligten der Berufsbildung (Betrieb, überbetrieblicher Kurs und Berufsfachschule) und nehmen andererseits aber auch eine Aufsichtsfunktion wahr. In operativen, berufsbezogenen Fragen kann das Amt durch Expertinnen und Experten aus den Organisationen der Arbeitswelt bei seiner Arbeit unterstützt werden.

Schulische Bildung. Die Organisation der schulischen Bildung und deren Aufsicht ist Sache der Kantone. Je nach Kanton und Tradition kann die Trägerschaft der Berufsfachschulen verschieden sein: Die Berufsfachschulen haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. Im berufskundlichen Unterricht wird der theoretische Teil des zu erlernenden Berufs vermittelt. Im allgemein bildenden Unterricht werden Inhalte thematisiert, die die Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Bildung eigenständiger Meinungen fördern.

Überbetriebliche Kurse. Für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse, deren Inhalte in den jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung festgelegt sind, sind die Kantone in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden (resp. sofern nicht vorhanden, mit Vereinigungen von Berufsbildner/innen) zuständig.

Qualifikationsverfahren. Die Verantwortung für die Durchführung der Qualifikationsverfahren (u.a. Abschlussprüfung) liegt bei den Kantonen. Entsprechend vielfältig sind die Organisationsstrukturen. Die Durchführung liegt in der Regel bei Prüfungskommissionen, die entweder für Berufe bzw. Berufsgruppen oder den ganzen Kanton zuständig sind.

Bildung der Berufsbildner/innen. Die berufspädagogische Qualifikation für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben umfasst 100 Lernstunden und schliesst mit einem eidg. Diplom ab. Anstelle der 100 Lernstunden können auch 40 Kursstunden treten. Diese Kurse werden von den Kantonen selber oder in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt - durchgeführt. Die Kursteilnehmer/innen erhalten einen kantonalen Ausweis. Die Bildung der Berufsbildner/innen ist im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche definiert.

Aufsicht. Der Vollzug der Vorschriften über die Berufsbildung obliegt den Kantonen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Aufsicht über die Lehrverhältnisse. Die Berufsbildungsämter prüfen die Voraussetzungen und erteilen die Bildungsbewilligung (die sie auch entziehen können). Jeder Lehrvertrag muss von der kantonalen Behörde genehmigt und die berufliche Grundbildung überwacht werden. Das Berufsbildungsamt ist auch zuständig für folgende Entscheide: Vermittlung und Beratung. Die Berufsbildungsämter haben sich zu Kompetenzzentren für Fragen der beruflichen Bildung entwickelt. Sie sind Partner für praktisch alle Akteure der Berufsbildung wie Bund, Bildungsdepartement des Kantons, Verbände, Wirtschaft usw. Vermittlung und Beratung sind die wichtigsten Aufgaben des Berufsbildungsamts. Es steht den Lehrvertragsparteien (lernende Person, Berufsbildner/in und gesetzliche Vertretung) sowie Dritten zur Verfügung und ist an das Amtsgeheimnis gebunden. In Streitfällen kann es als neutrale Instanz zwischen den Parteien vermitteln und hilft nach Vertragsauflösungen bei der Suche nach einer Ersatzlösung. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Unterstützung von Betrieben, die neu Lernende ausbilden wollen. Zudem werden die Lehrbetriebe an speziellen Veranstaltungen und durch periodische Schriften (Info-Bulletin der Kantone an die Berufsbildner/innen) über Entwicklungen und Neuerungen in der Berufsbildung informiert.

Weiterentwicklung der Berufsbildung. Zu den traditionellen Aufgaben, die mit dem Sicherstellen eines reibungslosen Ablaufs der beruflichen Bildung bezeichnet werden kann, übernehmen die Verantwortlichen in den kantonalen Berufsbildungsämtern mehr und mehr Aufgaben, die dahin gehen, den Veränderungsprozess in der Berufsbildung mitzusteuern. Neben die Funktion des Vollzugs ist – gleich wichtig – die Aufgabe des Gestaltens getreten. Konkret: Die Mitarbeiter/innen der Berufsbildungsämter erarbeiten Ausbildungskonzepte bei der Umsetzung neuer Ausbildungsmodelle, forcieren die Idee der Ausbildungskooperation unter mehreren Betrieben, initiieren den Aufbau von Vereinigungen von Berufsbildner/innen usw.


Literaturhinweise

DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006

DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006

DBK : Jahresbericht 2007/Schlussbericht DBK 1926 bis 2007, DBK, 2007

Dommann, F.: Rechtsgrundlagen für die Praxis der Berufsbildung, Luzern, DBK, 2006

SBBK: Kantone und Berufsbildung [Die Berufsbildung in den Kantonen] = Cantons et formation professionnelle [Formation professionnelle dans les cantons], SBBK, Bern 2007

CRFP: 1904 - 2004 : 100 ans de formation professionnelle, CRFP, Neuchâtel 2004

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