Beratung. Durch den Kontakt mit allen Akteurinnen und Akteuren in der Berufsbildung verfügen die Berufsbildungsämter über Übersicht, ein breites Sachwissen und Erfahrung. Bei konkreten Fragen ist das Berufsbildungsamt die zuständige Stelle: Soll und darf ein Betrieb ausbilden? Wie viele Lernende? Usw. Ebenso entscheidet das Amt über die Befreiung vom Berufsfachschulunterricht, die Verkürzung oder Verlängerung der beruflichen Grundbildung, wenn die notwendigen Kenntnisse bereits vorhanden sind oder über Prüfungserleichterungen bei Personen mit Behinderungen.
Fördermassnahmen. Die Berufsbildungsämter werden aktiv, wenn Verbesserungen erreicht werden müssen. Fehlt es an Lehrstellen, akquirieren sie neue Bildungsplätze. Sie arbeiten in Vereinigungen von Berufsbildner/innen mit und unterstützen Betriebe, die in einem Lehrvertriebsverbund zusammen Lernende ausbilden wollen. Sie sorgen dafür, dass neue Verordnungen über die berufliche Grundbildung sinnvoll umgesetzt werden, indem sie die Organisationen der Arbeitswelt und Lehrbetriebe schon früh informieren und über die konkreten Massnahmen für die Umsetzung diskutieren. Sie schauen dafür, dass die Lernorte Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Kurszentrum die Ausbildung inhaltlich und zeitlich gut koordinieren und zusammen kooperieren. Sie sind dafür besorgt, dass die Berufsberatungsstellen frühzeitig und fundiert die jungen Leute, ihre Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer der Oberstufe informieren können.
Konfliktlösung. Wo Menschen zusammenarbeiten, gibt es Probleme. Ganz besonders, wenn junge Menschen von der Schule in die Arbeitswelt eintreten. In einer Phase des Umbruchs kommen viele Fragen auf die jungen Menschen zu: Sinnfragen, Ablösung von der Familie, ausserberufliche Ambitionen und Interessen (z.B. Sport oder Musik), die Pflege des Freundeskreises, die Erfahrung von Liebe und Trennung, die politische Orientierung, der Umgang mit Suchtmitteln, die Reize der Medien und Konsumwelt und noch vieles mehr. Der Umgang mit Menschen in solch komplexen Lebenssituationen, die in eine leistungsorientierte Arbeitswelt eingeführt werden sollen, ist nicht einfach. Konflikte im Zusammenhang mit Leistung und Einstellung am Arbeitsplatz und in der Berufsfachschule können eine erfolgreiche berufliche Grundbildung gefährden. Die Leute vom Berufsbildungsamt sind Vermittler in solchen Situationen. Sie können bei einem Schlichtungsgespräch mithelfen, das Problem zu lösen. Neben der Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien können eine ganze Reihe von Massnahmen ergriffen werden: Ansetzen einer Zwischenprüfung, Teilnahme an Stützkursen, Verlängerung der beruflichen Grundbildung, Umwandlung der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung in eine zweijährige, Wechsel der Lehrstelle und Abbruch der beruflichen Grundbildung.
Bildungsplanung. Die Planung und Durchführung der Ausbildung erfordert Sachverstand. Die spezifischen Anforderungen einer beruflichen Grundbildung (Vorschriften) müssen mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens in Einklang gebracht werden. Das System der Berufsbildung stellt dafür eine Reihe von Hilfsmitteln zur Verfügung. In der Verordnung über die berufliche Grundbildung werden die Bildungsziele und -inhalte festgelegt. Im "Modell-Lehrgang" werden die Schritte der Ausbildung detailliert beschrieben und können vom einzelnen Lehrbetrieb in einen Betriebslehrgang adaptiert werden. Der Bildungsplan als Teil der Verordnung, wird in einigen Berufen den Modell-Lehrgang ablösen. Der Bildungsplan ist das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. In ihm werden die Bildungsziele für alle drei Lernorte, der Aufbau der beruflichen Grundbildung, die Art und Organisation der Qualifikationsverfahren sowie die Organisation, Aufteilung und Dauer der überbetrieblichen Kurse beschrieben.
Neben dem Vermitteln der Fachkenntnisse werden berufsübergeordnete Kompetenzen immer wichtiger. Die Berufsbildungsämter unterstützen die Betriebe bei dieser anspruchsvollen Tätigkeit. Im Einzelgespräch, an Informationsveranstaltungen und anlässlich der Bildung für Berufsbildner/innen werden vor allem methodisch-didaktische Gegenstände behandelt.
Literaturhinweise
DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006
DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006
DBK : Jahresbericht 2007/Schlussbericht DBK 1926 bis 2007, DBK, 2007
Dommann, F.: Rechtsgrundlagen für die Praxis der Berufsbildung, Luzern, DBK, 2006
SBBK: Kantone und Berufsbildung [Die Berufsbildung in den Kantonen] = Cantons et formation professionnelle [Formation professionnelle dans les cantons], SBBK, Bern 2007
CRFP: 1904 - 2004 : 100 ans de formation professionnelle, CRFP, Neuchâtel 2004