2.6.2 Aufwendungen der öffentlichen Hand


Das neue Berufsbildungsgesetz ersetzt die bisherige, am Aufwand orientierte Subventionierung durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone. Ausserdem sind zehn Prozent der Bundesmittel für die gezielte Förderung von Entwicklungsprojekten und besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse reserviert. Die Beurteilung und Koordination dieser Projekte und Gesuche erfolgt in Abstimmung mit der Eidgenössischen Berufsbildungskommission (EBBK).

Das neue System (Art. 52 – 59 BBG) erhöht dank der eindeutigen Zuschreibung der Mittelverwendung die Wirksamkeit und Transparenz der eingesetzten Gelder. Es wird mit einer Übergangsfrist von vier Jahren eingeführt.

Pauschalbeiträge an die Kantone (Art. 53 BBG). Die Pauschalbeiträge an die Kantone werden für folgende Aufgaben ausgerichtet:

Je nach kantonaler Regelung übernehmen die Gemeinden bestimmte Aufgaben und können sich an der Finanzierung beteiligen.

Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung (Art. 54 BBG). Projekte, die der Bund auf Grund von Art. 54 BBG subventioniert, tragen zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung bei. Darunter fallen die Förderung von Pilotprojekten, Studien und Evaluationen. Auch zählen Anschubfinanzierungen dazu, wie zum Beispiel die Bildung von Trägerstrukturen für neue Berufe.

Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 55 BBG). Art. 55 BBG gibt dem Bund die Möglichkeit, gezielt Beiträge für Leistungen auszurichten, die im öffentlichen Interesse liegen, aber ohne staatliche Unterstützung nicht erbracht werden könnten. Besondere Leistungen im öffentlichen Interesse sind: Beiträge für eidg. Berufsprüfungen und eidgenössische Fachprüfungen sowie Bildungsgänge höherer Fachschulen (Art. 56 BBG). Der Bund kann die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen sowie Bildungsgänge höherer Fachschulen, die von Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden, mit Beiträgen unterstützen. Gesamtschweizerisch und ohne Unterstützung der Kantone.


Literaturhinweise

BBT: Handbuch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG, BBT, Bern 2006

BFS: Öffentliche Bildungsausgaben 2004 = Dépenses publiques d'éducation 2004, BFS, Neuchâtel 2006

DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006

DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006

Frick A., Wirz A.: Berufsbildungsökonomie: Stand und offene Fragen, h.e.p.-Verlag, Bern 2005 (Berufsbildungsforschung Schweiz; 1)

Hanhart S., Schulz H.-R.: Lehrlingsausbildung in der Schweiz: Kosten und Finanzierung, Rüegger, Chur, Zürich 1998

Kübler M.: Berufsbildung in der Schweiz: 100 Jahre Bundessubventionen (1884-1984), Biga, Bern 1986

Schweri J. (u.a.): Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe, Verlag Rüegger, Zürich 2003

Wolter S.C.: Schweizer Lehrlinge sind billiger als deutsche, In: Panorama, 2, 2005, 20-22

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