Das neue Berufsbildungsgesetz ersetzt die bisherige, am Aufwand orientierte Subventionierung durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone. Ausserdem sind zehn Prozent der Bundesmittel für die gezielte Förderung von Entwicklungsprojekten und besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse reserviert. Die Beurteilung und Koordination dieser Projekte und Gesuche erfolgt in Abstimmung mit der Eidgenössischen Berufsbildungskommission (EBBK).
Das neue System (Art. 52 59 BBG) erhöht dank der eindeutigen Zuschreibung der Mittelverwendung die Wirksamkeit und Transparenz der eingesetzten Gelder. Es wird mit einer Übergangsfrist von vier Jahren eingeführt.
Pauschalbeiträge an die Kantone (Art. 53 BBG). Die Pauschalbeiträge an die Kantone werden für folgende Aufgaben ausgerichtet:
- Fachkundige individuelle Begleitung von Lernenden in zweijährigen beruflichen Grundbildungen (BBG Art. 18 Abs. 2)
- Massnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
(BBG Art. 12) - Berufsfachschulen (BBG Art. 21)
- Überbetriebliche Kurse und Kurse an vergleichbaren Lernorten
(BBG Art. 23) - Allgemein bildender Unterricht für die Vorbereitung auf die Berufsmaturität (BBG Art. 25)
- Vorbereitende Kurse für die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen (BBG Art. 28)
- Bildungsgänge an höheren Fachschulen (BBG Art. 29)
- Berufsorientierte Weiterbildung (BBG Ar. 30 32)
- Veranstaltungen der Bildung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (BBG Art. 45)
- Qualifizierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater (BBG Art. 50)
- Die Durchführung von Prüfungen und anderen Qualifikationsverfahren (BBG Art. 40 Abs. 1) unter Vorbehalt von Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe c).
Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung (Art. 54 BBG). Projekte, die der Bund auf Grund von Art. 54 BBG subventioniert, tragen zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung bei. Darunter fallen die Förderung von Pilotprojekten, Studien und Evaluationen. Auch zählen Anschubfinanzierungen dazu, wie zum Beispiel die Bildung von Trägerstrukturen für neue Berufe.
Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 55 BBG). Art. 55 BBG gibt dem Bund die Möglichkeit, gezielt Beiträge für Leistungen auszurichten, die im öffentlichen Interesse liegen, aber ohne staatliche Unterstützung nicht erbracht werden könnten. Besondere Leistungen im öffentlichen Interesse sind:
- Massnahmen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Bildung und berufsorientierten Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (BBG Art. 3 Bst. c)
- Information und Dokumentation (BBG Art. 5 Bst. a)
- Erstellung von Lehrmitteln für sprachliche Minderheiten (BBG Art. 5 Bst. b)
- Massnahmen zur Verbesserung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften (BBG Art. 6)
- Massnahmen zu Gunsten benachteiligter Regionen und Gruppen
(BBG Art. 7) - Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in die Berufsbildung (BBG Art. 7)
- Massnahmen zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs (BBG Art. 32 Abs. 2)
- Massnahmen zur Förderung der Koordination, der Transparenz und der Qualität des Weiterbildungsangebotes (BBG Art. 32 Abs. 3)
- Förderung anderer Qualifikationsverfahren (BBG Art. 35)
- Massnahmen, die der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebots dienen (BBG Art. 1 Abs. 1)
Literaturhinweise
BBT: Handbuch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG, BBT, Bern 2006
BFS: Öffentliche Bildungsausgaben 2004 = Dépenses publiques d'éducation 2004, BFS, Neuchâtel 2006
DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006
DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006
Frick A., Wirz A.: Berufsbildungsökonomie: Stand und offene Fragen, h.e.p.-Verlag, Bern 2005 (Berufsbildungsforschung Schweiz; 1)
Hanhart S., Schulz H.-R.: Lehrlingsausbildung in der Schweiz: Kosten und Finanzierung, Rüegger, Chur, Zürich 1998
Kübler M.: Berufsbildung in der Schweiz: 100 Jahre Bundessubventionen (1884-1984), Biga, Bern 1986
Schweri J. (u.a.): Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe, Verlag Rüegger, Zürich 2003
Wolter S.C.: Schweizer Lehrlinge sind billiger als deutsche, In: Panorama, 2, 2005, 20-22





