Die Kosten der beruflichen Grundbildung werden durch alle Partner getragen (Bund, Kantone, OdA und Lehrbetriebe). Die Verteilung kann fest im Bundesgesetz verankert oder von interkantonalen Vereinbarungen und kantonaler Gesetzgebung bestimmt werden.
Kosten der öffentlichen Hand
Bund. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der bewilligten Kredite angemessen an den Kosten der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetzt (BBG). Er leistet hauptsächlich Pauschalbeiträge an die Kantone zur Finanzierung der Aufgaben nach Artikel 53 BBG. Die Kantone leiten diese Beiträge in dem Ausmass an Dritte weiter, in dem diesen die genannten Aufgaben übertragen sind.
Den Rest seines Beitrags leistet der Bund an:
- Kantone und Dritte für die Finanzierung von Projekten zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung;
- Kantone und Dritte für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse;
- Dritte für die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen sowie für Bildungsgänge höherer Fachschulen.
Als Richtgrösse für die Kostenbeteiligung des Bundes gilt ein Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung nach dem BBG. Davon entrichtet der Bund 10 Prozent als Beitrag an Projekte und Leistungen. Bei der Richtgrösse des Bundesbeitrages von 25% handelt es sich um eine Zielgrösse, die zurzeit (2007) noch nicht erreicht wird.
Kantonsteil 1. Im Kantonsteil 1 enthalten, ist die Beteiligung der Kantone (und Gemeinden) an den Kosten, die in den interkantonalen Vereinbarungen festgelegt sind. Öfters ist der Bundesanteil in diese Kosten inbegriffen.
Für die berufliche Grundbildung ist es die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV). Die Vereinbarung gilt für den Bereich der beruflichen Grundbildung gemäss Artikel 12 bis 25 BBG. Sie umfasst die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung, den gesamten schulischen Unterricht sowie die beruflichen Vollzeitausbildungen der dem Bundesgesetz über die Berufsbildung unterstellten Ausbildungsgänge.
Kantonsteil 2. Im Kantonsteil 2 enthalten, ist die Beteiligung der Kantone (und Gemeinden) an den Kosten, die nicht in den interkantonalen Vereinbarungen festgelegt sind. Dieser Anteil kann, je nach kantonaler Gesetzgebung, sehr unterschiedlich sein. Einige Kantone haben branchenübergreifende kantonale Berufsbildungsfonds eingeführt, die bestimmte Kosten übernehmen.
Kosten der privaten Beteiligten
Je nach Aufgabenbereich und kantonaler Gesetzgebung kann diese Beteiligung sehr unterschiedlich ausfallen.
Organisationen der Arbeitswelt (OdA), Fonds. Zur Förderung der Berufsbildung können Organisationen der Arbeitswelt, die für Bildung und Weiterbildung sowie Prüfungen zuständig sind, eigene Berufsbildungsfonds schaffen und äufnen. Die Organisationen umschreiben den Förderungszweck ihres Berufsbildungsfonds. Insbesondere sollen sie die Betriebe in ihrer Branche in der berufsspezifischen Weiterbildung unterstützen. Kantonale Berufsbildungsfonds werden unter Kantonsteil 2 angeordnet.
Viele OdA beteiligen sich auch anderweitig an der Finanzierung der Berufsbildung zum Beispiel mit Beteiligung an Investitionskosten (überbetriebliche Kurse ÜK, Berufsfachschulen) oder an Entwicklungskosten für Lehrmittel.
Betriebe. Die Betriebe beteiligen sich hauptsächlich mit der Finanzierung der Kosten der betrieblichen Bildung (Löhne, Sozialleistungen, Ausbildungskosten). Sie können auch, je nach kantonaler Gesetzgebung an anderen Kosten beteiligt werden (ÜK, Qualifikationsverfahren).
Literaturhinweise
BBT: Handbuch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG, BBT, Bern 2006
BFS: Öffentliche Bildungsausgaben 2004 = Dépenses publiques d'éducation 2004, BFS, Neuchâtel 2006
DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006
DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006
Frick A., Wirz A.: Berufsbildungsökonomie: Stand und offene Fragen, h.e.p.-Verlag, Bern 2005 (Berufsbildungsforschung Schweiz; 1)
Hanhart S., Schulz H.-R.: Lehrlingsausbildung in der Schweiz: Kosten und Finanzierung, Rüegger, Chur, Zürich 1998
Kübler M.: Berufsbildung in der Schweiz: 100 Jahre Bundessubventionen (1884-1984), Biga, Bern 1986
Schweri J. (u.a.): Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe, Verlag Rüegger, Zürich 2003
Wolter S.C.: Schweizer Lehrlinge sind billiger als deutsche, In: Panorama, 2, 2005, 20-22





