Die Kosten der überbetrieblichen Kurse werden durch die Partner der Berufsbildung getragen: Bund, Kantone sowie Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und Lehrbetriebe. Sie sind ein gutes Beispiel für die Kostenbeteilung der verschiedenen Partner an den Aufgaben der Berufsbildung. Wir gehen von den Vollkosten für das Jahr 2005 aus, die mit Fr. 190.- pro Tag und Teilnehmer/in berechnet wurden (entspricht 100%).
Kosten der öffentlichen Hand
Bund. Der Bund leistet hauptsächlich Pauschalbeiträge an die Kantone zur Finanzierung der Aufgaben nach Artikel 53 BBG. Die Pauschalbeiträge werden für folgende Aufgaben geleistet:
- Fachkundige individuelle Begleitung von Lernenden in zweijährigen beruflichen Grundbildungen (Art. 18 Abs. 2)
- Massnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (Art. 12)
- Berufsfachschulen (Art. 21)
- Überbetriebliche Kurse und Kurse an vergleichbaren Lernorten (Art. 23)
- Allgemein bildender Unterricht für die Vorbereitung auf die Berufsmaturität (Art. 25)
- Vorbereitende Kurse für die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössisch höheren Fachprüfungen (Art. 28)
- Bildungsgänge an höheren Fachschulen (Art. 29)
- Berufsorientierte Weiterbildung (Art. 30 32)
- Veranstaltungen der Bildung für Berufsbildner/innen (Art. 45)
- Qualifizierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/innen (Art. 50)
- Die Durchführung von Prüfungen und anderen Qualifikationsverfahren (Art. 40 Abs. 1) unter Vorbehalt von Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe c
Der Bund beteiligt sich im Rahmen der bewilligten Kredite an einem Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung. D.h., dass der Bundesanteil an den Kosten der ÜK nicht direkt bestimmt werden kann. Wenn ein Kanton die Bundespauschalbeiträge an alle Aufgaben gleich verteilt, wird der Bundesanteil ca. 25 Prozent der Kosten der öffentlichen Hand decken (oder umgerechnet: 5 Prozent der Vollkosten).
Kantonsteil 1. Im Kantonsteil 1 enthalten, ist die Beteiligung der Kantone an den Kosten, die in den interkantonalen Vereinbarungen festgelegt sind. Die sind zurzeit auf ca. 20 Prozent der Vollkosten fixiert worden, Bundesanteil inbegriffen (Fr. 40.- pro Tag und Teilnehmer/in im Jahr 2005).
Kantonsteil 2. Die Beteiligung der Kantone an den Kosten der ÜK ist sehr unterschiedlich. Sie variiert zwischen 0 und 80 Prozent in den Kantonen mit eigenen branchenübergreifenden kantonalen Berufsbildungsfonds. D.h., dass in bestimmten Kantonen die privaten Beteiligen nichts bezahlen müssen.
Kosten der privaten Beteiligten
Je nach kantonaler Gesetzgebung ist diese Beteiligung sehr unterschiedlich (siehe Kantonsteil 2, 0 - 80 Prozent der Vollkosten). Organisationen der Arbeitswelt (OdA), Fonds. Die Branchenfonds beteiligen sich meistens nicht an der ÜK-Finanzierung. Viele OdA zahlen aber einen Teil der Investitionskosten oder der Entwicklungskosten für Lehrmittel.
Betriebe. Die Betriebe bezahlen die Restkosten.
Literaturhinweise
BBT: Handbuch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG, BBT, Bern 2006
BFS: Öffentliche Bildungsausgaben 2004 = Dépenses publiques d'éducation 2004, BFS, Neuchâtel 2006
DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006
DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006
Frick A., Wirz A.: Berufsbildungsökonomie: Stand und offene Fragen, h.e.p.-Verlag, Bern 2005 (Berufsbildungsforschung Schweiz; 1)
Hanhart S., Schulz H.-R.: Lehrlingsausbildung in der Schweiz: Kosten und Finanzierung, Rüegger, Chur, Zürich 1998
Kübler M.: Berufsbildung in der Schweiz: 100 Jahre Bundessubventionen (1884-1984), Biga, Bern 1986
Schweri J. (u.a.): Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe, Verlag Rüegger, Zürich 2003
Wolter S.C.: Schweizer Lehrlinge sind billiger als deutsche, In: Panorama, 2, 2005, 20-22





