Die pädagogische Besonderheit der beruflichen Grundbildung ist ihre doppelte Zielsetzung: Sie vermittelt berufliche Qualifikation und Bildung. Gemäss Artikel 15 des Berufsbildungsgesetzes dient die berufliche Grundbildung «... der Vermittlung und dem Erwerb der Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (... Qualifikationen), die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf oder in einem Berufs- oder Tätigkeitsfeld (... Berufstätigkeit) erforderlich sind. Sie umfasst insbesondere die Vermittlung und den Erwerb: ... der berufsspezifischen Qualifikationen, ... der grundlegenden Allgemeinbildung, ... der wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnisse, ... der Fähigkeit und der Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.»
Die berufliche Grundbildung. Die Ausbildung kann im Lehrbetrieb, in Schulen, in Lehrwerkstätten oder in Ausbildungszentren erfolgen. Lernende werden mit der beruflichen Grundbildung in den Arbeitsprozess integriert und lernen durch Mitwirken bei realen beruflichen Aufgaben.
Wer ausbildet, wird Berufsbildner/in genannt und übt den Beruf selbst aus, den es zu vermitteln gilt. In Lehrbetrieben für die Ausbildung verantwortlich sind oft die Geschäftsinhaber/innen selber (Kleinbetrieb) oder qualifizierte Mitarbeiter/innen (Mittel-, Grossbetrieb). Für beide ist das Ausbilden von Lernenden Teil ihres Pflichtenhefts, neben vielen anderen beruflichen Aufgaben. In einzelnen Fällen (Lehrwerkstätte) kann das Ausbilden Haupttätigkeit sein.
In einer beruflichen Grundbildung werden die Lernenden in erster Linie auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorbereitet. Die Grundbildung qualifiziert nicht nur für eine einzige Arbeit, sondern für eine grössere Anzahl von Tätigkeiten.
Die drei Lernorte: Die drei Lernorte sind: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs. Der Unterricht an der Berufsfachschule ergänzt die praktische Ausbildung. Der allgemein bildende Unterricht soll die jungen Leute befähigen, ihre künftigen Rollen als Konsumenten, Arbeitnehmerinnen, Staatsbürger und Eltern wahrzunehmen. Im berufskundlichen Unterricht werden die für die Ausübung des Berufs notwendigen theoretischen Grundlagen vermittelt. Mit den überbetrieblichen Kursen ist ein dritter Lernort entstanden, der eine Mittelstellung zwischen Lehrbetrieb und Schule einnimmt. Um die Ausbildung im Betrieb zu vervollständigen, organisieren die Berufsverbände diese Kurse zur Vermittlung der beruflichen Grundfertigkeiten. Die Arbeitsteilung zwischen Betrieb, überbetrieblichem Kurs und Schule hat den Vorteil, dass die Theorie sogleich praktisch angewendet und die Praxis umgehend theoretisch reflektiert werden kann.
Der Lehrbetrieb. Der Lehrbetrieb hat eine besondere Verantwortung, da er Partei des Lehrvertrags ist und bei der Auswahl und Betreuung der Lernenden Voraussetzungen schafft, die auch für die Berufsfachschule von Bedeutung sind. Im Lehrbetrieb vermitteln qualifizierte Berufsleute den Lernenden die praktische Ausbildung.
Die Berufsfachschule. Die Berufsfachschule hat einen eigenständigen Bildungsauftrag. Sie ist verpflichtet, alle Lernenden aufzunehmen, die einen von der kantonalen Behörde genehmigten Lehrvertrag besitzen. Umgekehrt muss die Berufsfachschule besuchen, wer über einen Lehrvertrag verfügt. Der Berufsfachschulunterricht, ist für die Einzelnen unentgeltlich.
Die überbetrieblichen Kurse. Die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb wird durch betriebsinterne oder überbetriebliche Kurse ergänzt, in denen sich die Lernenden grundlegende Fertigkeiten aneignen können. Diese Kurse durchgeführt in Blockkursen und auf die gesamte Dauer der beruflichen Grundbildung aufgeteilt (ausgenommen das letzte Semester) dauern je nach Beruf einige Tage bis zwanzig Wochen.
Zusammenarbeit. Bei der überwiegenden Zahl der Ausbildungsverhältnisse wird den Lernenden die berufliche Grundbildung in einem privaten oder öffentlichen Betrieb vermittelt, mit gleichzeitigem Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse. Daraus ergibt sich eine enge Verbindung der Lernorte.
Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK 2006
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