Hauptsächlicher Träger der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses der Industrie, des Handwerks, des Handels und der meisten Dienstleistungsbereiche ist die private Wirtschaft. Die berufliche Grundbildung wird vorwiegend in Lehrbetrieben vermittelt, bei gleichzeitigem Besuch der Berufsfachschule, für die der Staat die Verantwortung übernimmt, und der überbetrieblichen Kurse, die im Wesentlichen von den Organisationen der Arbeitswelt getragen werden. Ein Lehrbetrieb ist in unserem Berufsbildungssystem in der Regel ein auf Erwerb ausgerichteter Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb, der Lernende in bestimmten Berufen ausbildet. Er ist für sie Lernort der praktischen Ausbildung. Das gilt sinngemäss auch für Lehrstellen in der öffentlichen Verwaltung.
Berufsbildner/innen. Das Berufsbildungsgesetz legt fest, dass nur ausbilden darf, wer die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften besitzt, die Bildung für Berufsbildner/innen besucht hat und für eine fachgemässe und verständnisvolle Ausbildung ohne gesundheitliche oder sittliche Gefährdung Gewähr bietet. Die für die Ausbildung verantwortliche Person muss die gesetzlich verlangten Voraussetzungen erfüllen, das heisst über eine mit eidg. Fähigkeitszeugnis abgeschlossene berufliche Grundbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten verfügen. Diese eignen sie sich während 100 Lernstunden oder in speziellen Kursen an. Der Berufsverband kann ferner beantragen, dass in bestimmten Berufen nur ausbilden darf, wer eine eidg. Berufs- oder eidg. höhere Fachprüfung (bisher: Meisterprüfung) bestanden hat.
Bildung für Berufsbildner/innen. Diese eignen sich Berufsbildner/innen in einer berufspädagogischen Qualifikation an. Entweder in einem Lehrgang, der 100 Lernstunden umfasst, mit einem Qualifikationsverfahren abgeschlossen wird und zu einem eidg. anerkannten Diplom führt; oder in speziellen Kursen im Umfang von 40 Kursstunden, die mit einem Kursausweis bestätigt werden. Die Bildung der Berufsbildner/innen ist im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche definiert. Die Inhalte der berufspädagogischen Ausbildung sind nicht berufsbezogen. Sie betreffen methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen. Haben Berufsbildner/innen bereits eine berufspädagogische Qualifikation, so können sie vom Besuch der Kurse ganz oder teilweise befreit werden. Berufsbildner/innen aus Berufen, die neu unter das BBG fallen wie jene aus dem Gesundheitsbereich müssen keinen entsprechenden Kurs mehr absolvieren, wenn sie bereits fünf Jahre Lernende ausgebildet haben.
Bildungsbewilligung. Damit Lernende ausgebildet werden dürfen, haben nicht nur die Berufsbildner/innen bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Auch die Organisation, die Einrichtung sowie die Produkte und Dienstleistungen des Lehrbetriebs müssen qualitativ so gut sein, dass sie eine fundierte Ausbildung gewährleisten. Die Kriterien für die Eignung sind in der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs festgehalten. Einige Berufsverbände haben zudem Einrichtungslisten erstellt, die den Lehrbetrieben und den Behörden als Richtlinie dienen. Das kantonale Berufsbildungsamt hat die Pflicht, diese persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zu prüfen. In der Regel muss um eine Bildungsbewilligung nachgesucht werden, bevor erstmals ein Lehrvertrag abgeschlossen wird. Das Berufsbildungsamt, das jeden Lehrvertrag einzeln genehmigen muss, prüft so später nur noch einzelne Elemente des vorliegenden Lehrvertrags.
Bildungsplan. Der Bildungsplan ist Bestandteil der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs. Er beschreibt das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. Im Bildungsplan werden von der Organisation der Arbeitswelt vier Bereiche beschrieben: A: Bildungsziele für alle drei Lernorte; B: Aufbau der beruflichen Grundbildung; C: Art und Organisation des Qualifikationsverfahrens; D: Organisation, Aufteilung und Dauer der überbetrieblichen Kurse.
In einigen Berufen wird der Bildungsplan den bisherigen Modell-Lehrgang ablösen. Somit wird der Bildungsplan auch für die Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb zu einem zentralen Werkzeug.
Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Organisationen der Arbeitswelt ist ein Sammelbegriff. Er umfasst Sozialpartner, Berufsverbände sowie andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung.
Berufsverbände. Sie definieren die Bildungsinhalte im Bildungsplan, organisieren die berufliche Grundbildung, bieten überbetriebliche Kurse an und stellen Angebote der höheren Berufsbildung bereit.
Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung. Sie beteiligen sich zusammen mit den Berufsverbänden an der Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbildung.
Unternehmen. Sie stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ausbildungsplätze für die berufliche Praxis bereit und sichern sich so ihren Nachwuchs. Ihre Beteiligung an der Berufsbildung ist freiwillig.
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