In den überbetrieblichen Kursen eignen sich Lernende grundlegende berufliche Fertigkeiten an. Die Kurse sind gemäss Berufsbildungsgesetz obligatorisch und werden von den Berufsverbänden durchgeführt. Wenn der Verband nicht existiert oder zur Durchführung nicht in der Lage ist, können sich Lehrbetriebe organisieren und die Kurse selber durchführen. Die Dauer der Kurse ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach den Anforderungen des Berufs: von einigen Tagen bis zwanzig Wochen, verteilt über die gesamte Dauer der beruflichen Grundbildung (ausgenommen das letzte Semester). Die Dauer der Kurse wird durch die Organisation der Arbeitswelt in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung festgelegt, die durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT erlassen und in Kraft gesetzt wird. Leistungsziele und Organisation der Kurse sind im Bildungsplan festgehalten, der ein Teil der Verordnung ist. Der Bildungsplan wird vom BBT genehmigt.
Idee. Die Vermittlung von grundlegenden Fertigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe des Lehrbetriebs. Nur ein Teil der Ausbildung kann in den von der Produktion getrennten überbetrieblichen Kursen vermittelt werden. Die Beschränkung auf die überbetriebliche Einführung in die grundlegenden Fertigkeiten verpflichtet den Lehrbetrieb, den Lernenden Gelegenheit zu bieten, das in den Kursen Gelernte im Betrieb anzuwenden und zu vertiefen. Der Gewinn für die Lehrbetriebe entsteht durch eine bessere Bildungsqualität und höhere Kosteneffizienz, weil an den zentralen Kursen der Stoff in grösseren Gruppen durch speziell geschulte Fachleute und an Orten mit geeigneter Infrastruktur vermittelt wird. Zudem verfügen die Instruktoren oder Instruktorinnen (Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen) über Vergleichsmöglichkeiten und können den Berufsbildner/innen Rückmeldungen über die Leistungen ihrer lernenden Person geben. Die Lernenden selber, besonders wenn sie auf ihrer Bildungsstufe im Betrieb alleine sind, können ihren Leistungsstand und die Arbeitsmethoden mit denjenigen ihrer Kolleginnen vergleichen.
Grundlegende Fertigkeiten. Der Begriff «Fertigkeiten» deutet auf handwerkliche und industrielle Betätigung hin. Eng damit verbunden sind jedoch vielfach grundlegende Kenntnisse (z.B. Branchen-, Material- oder Warenkunde), die für den Beruf gebraucht werden. Die wichtigsten Zwecke der überbetrieblichen Kurse sind:
- Grundlegende Fertigkeiten vermitteln.
- In grundlegende Arbeitsmethoden einführen.
- Die praktische Ausbildung in den laufenden Berufsarbeiten ergänzen.
- Auf den Lehrbetrieb und den Berufsalltag vorbereiten.
- Den Ausbildungsstand während der beruflichen Grundbildung feststellen.
Befreiung. Die zuständige kantonale Behörde kann einen Betrieb von der Teilnahme an den überbetrieblichen Kursen befreien, wenn die grundlegenden Fertigkeiten in einer betrieblichen Lehrwerkstätte oder einem betrieblichen Bildungszentrum in gleichwertiger Form vermittelt werden können.
Instruktoren resp. Kursleiterinnen. Instruktion und Kursleitung bezeichnen weitgehend identische Funktionen. Unterschiede ergeben sich aus der Struktur und der Grösse der Kurszentren. Instruktorinnen und Kursleiter, so genannte Berufsbildungsverantwortliche, erfüllen mindestens die Anforderungen, die auch für Berufsbildner/innen gelten (BBV Art. 45). Der Rahmenlehrplan für Bildungsverantwortliche definiert zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel im berufspädagogischen Bereich. Die Instruktoren und Instruktorinnen leiten die Kurse, erledigen die anfallenden administrativen Arbeiten und wirken an Abschlussprüfungen und Weiterbildungskursen mit. Beispiele für die Aufgaben: Jahrespläne, Kursausschreibung, Betreuung der Werkstatt und Einrichtungen, Verfassen von Kursberichten. Für nebenamtlich tätige Personen werden Anforderungen und Aufgaben entsprechend angepasst.
Koordination. Die berufliche Grundbildung verlangt eine optimale Abstimmung der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb, der praktischen und theoretischen Ausbildung im überbetrieblichen Kurs sowie der theoretischen Ausbildung in der Berufsfachschule. Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung sehen eine Arbeitsteilung vor und vermeiden von vornherein Überschneidungen. So werden im Bildungsplan die Leistungsziele den drei Lernorten zugeordnet. Die konsequente zeitliche und inhaltliche Koordination unter den drei Bildungspartnern führt zu einem sinnvollen Aufbau der beruflichen Grundbildung und erlaubt den Lernenden, den Ausbildungsstoff im Zusammenhang zu sehen und vernetzt zu lernen. Für die überbetrieblichen Kurse, die zwischen praktischer und theoretischer Ausbildung angesiedelt sind, hat dieser Aspekt eine besondere Bedeutung.
Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK 2006
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