Mit dem Abschluss des Lehrvertrags für eine zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest oder für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis erwirkt die lernende Person das Recht und hat gleichzeitig auch die Pflicht die Berufsfachschule zu besuchen.
Bildungsauftrag der Berufsfachschule.
Die Berufsfachschule
- vermittelt die schulische Bildung,
- fördert die Entfaltung der Persönlichkeit und die Sozialkompetenz der Lernenden durch die Vermittlung der theoretischen Grundlagen zur Berufsausübung und durch Allgemeinbildung,
- berücksichtig die unterschiedlichen Begabungen und trägt mit speziellen Angeboten den Bedürfnissen besonders befähigter Personen und von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung,
- fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann,
- fördert die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen durch entsprechende Bildungsangebote und -formen.
Schulische Bildung. Die obligatorische schulische Bildung besteht aus allgemein bildendem und berufskundlichem Unterricht und Sport und wird nach Möglichkeit in berufsreinen Klassen erteilt.
Berufsmaturität (lehrbegleitend). Die eidg. Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen. Die Inhaber/innen eines eidg. Berufsmaturitätszeugnisses erhalten prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule und mit einer Ergänzungsprüfung Zugang an alle Universitäten und eidg. Hochschulen.
Berufsmaturität (nach der beruflichen Grundbildung). Wer eine berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis abgeschlossen hat, kann die Berufsmaturität in einem Vollzeitlehrgang oder berufsbegleitend in einem Teilzeitlehrgang absolvieren.
Freikurse. Die Berufsfachschule bietet Freikurse an. Wer im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllt, kann sie besuchen. Die Freikurse können berufsbezogene oder allgemein bildende Themen zum Inhalt haben und erweitern das Ausbildungsangebot während der beruflichen Grundbildung.
Stützkurse. Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, so kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Betrieb und mit der lernenden Person den Besuch solcher Kurse anordnen.
Qualifikationsverfahren. Berufsfachschulen führen in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt Qualifikationsverfahren durch. Die Qualifikationsverfahren (insbesondere die Abschlussprüfung) dienen der Feststellung von beruflichen Handlungskompetenzen, die für jeden Beruf in einer speziellen Verordnung über die berufliche Grundbildung festgelegt sind.
Höhere Berufsbildung und berufsorientierte Weiterbildung. In Zusammenhang mit den Organisationen der Arbeitswelt stellt die Berufsfachschule Angebote der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung bereit. Berufsleute können so nach der beruflichen Grundbildung ihr Wissen und Können erweitern und den technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen anpassen und sich fachlich verbessern.
Brückenangebote. Dieses Bildungsangebot bieten die Kantone im Anschluss an die obligatorische Schulzeit an. Jugendlichen werden die Grundlagen für den Beginn einer beruflichen Grundbildung vermittelt. Sie erhalten eine Starthilfe und bereiten sich auf die für sie neuen und unbekannten Anforderungen der Arbeitswelt vor.
Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK 2006
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